Bildrechte –
mit einem Bein im Knast
Haben Sie schon einmal willkürlich ein ansprechendes Bild aus dem Internet heruntergeladen, um es beispielsweise in einer Präsentation zu verwenden? Dann hätten Sie bereits gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen und sich strafbar gemacht.
Gerade Laien, die sich nicht täglich mit der Lizenzierung von Bild- und Tonwerken auseinandersetzen, bewegen sich durch Unwissenheit und die zu leichtfertige Nutzung von Bildmaterial oftmals in einer Grauzone – oder bereits darüber hinaus. Dabei ist die unbefugte Nutzung fremder Werke eine Straftat.
Das Recht am Bild und somit die uneingeschränkte Nutzung hat zunächst lediglich der Urheber, also der Schöpfer des Werkes. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Nutzung, Veröffentlichung und Vervielfältigung. Auch die Bearbeitung des Bildes unterliegt gesetzmäßig, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, dem Urheber.
Es ist jedoch möglich, bestimmte Lizenzen oder Nutzungsrechte für ein Bild zu erwerben. Arbeiten Sie bereits mit einem Fotografen zusammen, wird er Ihnen diese nach Absprache oftmals in Rechnung stellen. Sind Sie selbst im Internet auf der Suche nach Bildmaterial, sollten Sie bei seriösen Bildverlagen recherchieren. Hier haben Sie die Möglichkeit, aus einem großen Pool an Bildern das für Sie passende auszuwählen und gegen einen bestimmten Kostenbeitrag legal, für einen definierten Verwendungszweck lizenziert, zu erwerben. Gerne nennen wir Ihnen eine Auswahl an Bildverlagen, die für wenig Geld hervorragendes Bildmaterial zur Verfügung stellen.
Die Sensibilisierung für das Thema Bildrecht sorgt nicht nur dafür, dass Designer und Fotografen entsprechend für ihre Arbeiten entlohnt und Rechte am Bild eingehalten werden. Auch Sie als Kunde profitieren hier bei Bedarf von den Nutzungsrechten Ihnen erteilter exklusiver Lizenzen. Schließlich wollen Sie nicht, dass die Konkurrenz mit eigens für Sie angefertigten Fotoaufnahmen wirbt.